Einzureichende Unterlagen
Zur Ausstellung Ihrer Leistungsbescheinigung benötigen die BAföG-Beauftragten des Instituts für Philosophie folgende Unterlagen:
- eine aktuelle Bescheinigung des Akademischen Prüfungsamtes über die von Ihnen erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen
- alle Studien- und Prüfungsleistungen in Kopie, die nicht auf der aktuellen Bescheinigung über erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen verzeichnet sind
Richtwerte
In der Regel sollten Sie im Fächerübergreifenden Bachelor-Studiengang zum Ende des dritten bzw. vierten Fachsemesters folgende Leistungsstände nachweisen können:
Erstfach Philosophie
Schulischer Schwerpunkt (insg. 90 LP/6 Sem.) | Außerschulischer Schwerpunkt (insg. 90–106 LP/6 Sem.) | |
---|---|---|
Leistungsstand zum Ende des 3. Fachsemesters | 45 LP | 45–53 LP |
Leistungsstand zum Ende des 4. Fachsemesters | 60 LP | 60–70 LP |
Zweitfach Philosophie
Schulischer Schwerpunkt (insg. 60 LP/ 6 Sem.) | Außerschulischer Schwerpunkt (insg. 50–66 LP/ 6 Sem.) | |
---|---|---|
Leistungsstand zum Ende des 3. Fachsemesters | 30 LP | 25–33 LP |
Leistungsstand zum Ende des 4. Fachsemesters | 40 LP | 33–44 LP |
Bafög-Beauftragte
Dr. Mark Feuerle
BAföG-Beauftragte
Dr. Mark Feuerle
BAföG-Beauftragte
Dr. Donal Khosrowi Djen-Gheschlaghi
Stellvertretung der BAföG-Beauftragten
Dr. Donal Khosrowi Djen-Gheschlaghi
Stellvertretung der BAföG-Beauftragten