Informationen zum BAföG

Einzureichende Unterlagen

Zur Ausstellung Ihrer Leistungsbescheinigung benötigen die BAföG-Beauftragten des Instituts für Philosophie folgende Unterlagen:

 

  • eine aktuelle Bescheinigung des Akademischen Prüfungsamtes über die von Ihnen erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen
  • alle Studien- und Prüfungsleistungen in Kopie, die nicht auf der aktuellen Bescheinigung über erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen verzeichnet sind

Richtwerte

In der Regel sollten Sie im Fächerübergreifenden Bachelor-Studiengang zum Ende des dritten bzw. vierten Fachsemesters folgende Leistungsstände nachweisen können:

Erstfach Philosophie

Schulischer Schwerpunkt (insg. 90 LP/6 Sem.)Außerschulischer Schwerpunkt (insg. 90–106 LP/6 Sem.)
Leistungsstand zum Ende des 3. Fachsemesters45 LP45–53 LP
Leistungsstand zum Ende des 4. Fachsemesters60 LP60–70 LP

Zweitfach Philosophie

Schulischer Schwerpunkt (insg. 60 LP/ 6 Sem.)Außerschulischer Schwerpunkt (insg. 50–66 LP/ 6 Sem.)
Leistungsstand zum Ende des 3. Fachsemesters30 LP25–33 LP
Leistungsstand zum Ende des 4. Fachsemesters40 LP33–44 LP

 

Bafög-Beauftragte

Dr. Mark Feuerle
BAföG-Beauftragte
Dr. Mark Feuerle
BAföG-Beauftragte
Photo von Donal Khosrowi Photo von Donal Khosrowi
Dr. Donal Khosrowi Djen-Gheschlaghi
Stellvertretung der BAföG-Beauftragten
Photo von Donal Khosrowi Photo von Donal Khosrowi
Dr. Donal Khosrowi Djen-Gheschlaghi
Stellvertretung der BAföG-Beauftragten