BAföG im Philosophiestudium

Einzureichende Unterlagen

Zur Ausstellung Ihrer Leistungsbescheinigung benötigen die BAföG-Beauftragten des Instituts für Philosophie folgende Unterlagen:

  • eine aktuelle Bescheinigung des Akademischen Prüfungsamtes über die von Ihnen erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen sowie
  • alle Studien- und Prüfungsleistungen in Kopie, die nicht auf der aktuellen Bescheinigung über erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen verzeichnet sind.

Richtwerte

In der Regel sollten Sie im Fächerübergreifenden Bachelor-Studiengang zum Ende des dritten bzw. vierten Fachsemesters folgende Leistungsstände nachweisen können:

Erstfach Philosophie

  Schulischer Schwerpunkt (insg. 90 LP/6 Sem.) Außerschulischer Schwerpunkt (insg. 90–106 LP/6 Sem.)
Leistungsstand zum Ende des 3. Fachsemesters 45 LP 45–53 LP
Leistungsstand zum Ende des 4. Fachsemesters 60 LP 60–70 LP

Zweitfach Philosophie

  Schulischer Schwerpunkt (insg. 60 LP/ 6 Sem.) Außerschulischer Schwerpunkt (insg. 50–66 LP/ 6 Sem.)
Leistungsstand zum Ende des 3. Fachsemesters 30 LP 25–33 LP
Leistungsstand zum Ende des 4. Fachsemesters 40 LP 33–44 LP

 

Bafög-Beauftragter

Mark Feuerle Mark Feuerle
Dr. Mark Feuerle
BAföG-Beauftragte
Mark Feuerle Mark Feuerle
Dr. Mark Feuerle
BAföG-Beauftragte

stellv. BAföG-Beauftragte

Dr. Bele Wollesen
Stellvertretung der BAföG-Beauftragten