BAföG
Einzureichende Unterlagen
Zur Ausstellung Ihrer Leistungsbescheinigung benötigen die BAföG-Beauftragten des Instituts für Philosophie (Dr. Anke Büter, Dr. Mark Feuerle) folgende Unterlagen:
- eine aktuelle Bescheinigung des Akademischen Prüfungsamtes über die von Ihnen erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen
- alle Studien- und Prüfungsleistungen in Kopie, die nicht auf der aktuellen Bescheinigung über erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen verzeichnet sind
Richtwerte
In der Regel sollten Sie im Fächerübergreifenden Bachelor-Studiengang zum Ende des dritten bzw. vierten Fachsemesters folgende Leistungsstände nachweisen können:
|
(insg. 90 LP/6 Sem). |
(insg. 90-106 LP/6 Sem.) |
|
|
|
|
|
|
|
(insg. 60 LP/6 Sem.) |
(insg. 50-66 LP/6 Sem.) |
|
|
|
|
|
|